Das Einschulungsverfahren umfasst den Zeitraum von März/April des Jahres vor der Einschulung bis zum Schuljahresbeginn am 1. August 2020.

Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2020 das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht am 1. August 2020.

Diese Kinder sind in dem Jahr, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht, zum Schulbesuch anzumelden, dabei sind die deutschen Sprachkenntnisse festzustellen.

Kinder, die nach dem 1. Juli 2020 ihren 6. Geburtstag haben, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden. Unter Berücksichtigung des körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklungsstandes und des schulärztlichen Gutachtens entscheidet die Schulleitung über die Aufnahme. Vorzeitig aufgenommene Schülerinnen und Schüler werden mit der Einschulung schulpflichtig.

Die Anmeldung der im Schulbezirk der Grundschule Gilserberg wohnenden schulpflichtigen Kinder und derjenigen Kinder, deren vorzeitige Aufnahme zum 01.08.2020 beantragt werden soll, erfolgt in der letzten Februarwoche im Sekretariat unserer Schule.

Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtigen Kinder erhalten ein Anschreiben der Schule, in welchem der persönliche Anmeldetermin aufgeführt ist.

Die Erziehungsberechtigten derjenigen Kinder, deren vorzeitige Schulaufnahme beantragt werden soll, wenden Sich zwecks Terminvergabe bitte direkt an das Sekretariat der Hochlandschule.

Bei der Anmeldung im Sekretariat ist das Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunde von den Erziehungsberechtigten vorzulegen. Bitte bringen Sie auch ein Foto Ihres Kindes im Passbildformat mit.

Bei vorhersehbarer Verhinderung zu dem angegebenen Termin bitte ich um rechtzeitige Information.

gez. Kathrin Vaupel, Rektorin