Das Einschulungsverfahren umfasst den Zeitraum von März/April des Jahres vor der Einschulung bis zum Schuljahresbeginn am 1. August 2019.

Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2019 das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht am 1. August 2019.

Diese Kinder sind in dem Jahr, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht, zum Schulbesuch anzumelden, dabei sind die deutschen Sprachkenntnisse festzustellen.

Kinder, die nach dem 1. Juli 2019 ihren 6. Geburtstag haben, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden. Unter Berücksichtigung des körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklungsstandes und des schulärztlichen Gutachtens entscheidet die Schulleitung über die Aufnahme. Vorzeitig aufgenommene Schülerinnen und Schüler werden mit der Einschulung schulpflichtig.

Die Anmeldung der im Schulbezirk der Grundschule Gilserberg wohnenden schulpflichtigen Kinder und derjenigen Kinder, deren vorzeitige Aufnahme zum 01.08.2019 beantragt werden soll, erfolgt im Sekretariat unserer Schule nach folgendem Plan:
Donnerstag, d. 01. März 2018, von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Gilserberg, Sachsenhausen und Moischeid
Freitag, d. 02. März 2018, von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Alle anderen Ortsteile

Bei der Anmeldung im Sekretariat ist das Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunde von den Erziehungsberechtigten vorzulegen. Bitte bringen Sie auch ein Foto Ihres Kindes im Passbildformat mit.

Bei vorhersehbarer Verhinderung zu den angegebenen Terminen bitte ich um rechtzeitige Information.

gez. i.A. Kathrin Vaupel, Schulleitung