R E S O L U T I O N

Die Städte und Gemeinden erbringen im Rahmen der allgemeinen Daseinsfürsorge verschiedenste Dienstleistungen für ihre Bürgerinnen und Bürger. Wir haben auch die Aufgabe, die frühkindliche Erziehung und Förderung der Kinder von 1 bis 6 Jahren in den Kindertagesstätten zu gewährleisten.
Diese Aufgabe ist einerseits eine, die die Kommunen gern übernehmen, da sie natürlich auch wegen der gesellschaftlichen Bedeutung einen hohen Stellenwert einnimmt. Andererseits auch dazu beiträgt, in ihrer konkreten Ausgestaltung, die Attraktivität jeder einzelnen Kommune zu prägen. Aber, und dies muss noch einmal deutlich gemacht werden, es ist es keine freiwillige Leistung, die wir Städte und Gemeinden übernehmen. Es ist in den vergangenen Jahren zu einer immer umfangreicheren mit gesetzlichen Rahmenbedingungen geregelten Aufgabe geworden.

Es wurde bereits im vergangenen Jahr im Vorfeld der durch das Land Hessen reglementierten Beitragsfreistellung für die Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr diskutiert und befürchtet, dass daraus wachsende finanzielle Belastungen für uns Kommunen entstehen. Es war abzusehen, dass durch eine stärkere Inanspruchnahme der Betreuungsmöglichkeiten eine höhere Anzahl an Fachkraftstunden resultiert und auch zusätzliche Betreuungs- und Förderungsangebote durch den Neubau bzw. die Erweiterung von Kindertagesstätten notwendig würden.

Nach einem guten halben Jahr praktischer Anwendung ist festzustellen, dass das, was man vermutet hatte, nicht nur eingetroffen ist, sondern dass es sich in seinem Ausmaß noch deutlich umfangreicher eingestellt hat.

Das Land Hessen war scharfsinnig genug, den Kommunen eine Wahlmöglichkeit anzubieten, mit dem das Konnexitätsprinzip ausgehebelt werden konnte. Die vom Land Hessen angebotene und nunmehr auch festgeschriebene Landesförderung für die Freistellung vom Kostenbeitrag von 135,60 € pro Monat ist als deutlich zu niedrig anzusehen. Er ist bei den gesetzlichen Vorgaben, Fachkraftschlüsseln und weiteren Standards, die für die Kindertagesstätten festgelegt wurden, als „Tropfen auf den heißen Stein“ anzusehen. Um die Kommunen nicht weiter in eine finanzielle Notlage zu treiben, aus der heraus Anhebungen der Grundsteuer und/oder Gewerbesteuer notwendig werden, muss eine deutliche Verbesserung der Finanzierung der Kindertagesstätten erfolgen.
Dies sehen wir auch nicht in einer vereinbarten Anhebung der Kostenerstattungsbeträge von jährlich 2 % als gegeben. Es muss jetzt und unmittelbar eine ernsthafte Diskussion und Erörterung der Problematik geben, damit die frühkindliche Erziehung und Betreuung, die eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe ist, nicht vor dem Hintergrund der Finanzierung zu einer leidvollen Aufgabe der Kommunen wird.

Anhand der Zahlen aller 27 kreisangehörigen Kommunen des Schwalm-Eder-Kreises wollen wir verdeutlichen, wie sich die Kostenbelastung in den letzten Jahren entwickelt hat.

Fehlbeträge Kindertagesstätten (Kommunen Schwalm-Eder-Kreis)

Kommune

Einwohner

Fehlbetrag

Fehlbetrag

Zu betreuende Kinder

Stadt/Gemeinde

31.12.2017

2017 (Ist)

2019 (Plan)

2017

2019

Borken

12.742

2.435.154,00 €

3.033.003,00 €

429

442

Edermünde

7.370

1.095.962,00 €

1.621.400,00 €

324

338

Felsberg

10.616

2.001.616,13 €

2.322.790,00 €

342

345

Frielendorf

7.249

875.315,00 €

1.100.956,00 €

209

216

Fritzlar

14.676

2.445.359,00 €

2.702.420,00 €

510

509

Gilserberg

3.031

486.363,90 €

573.272,00 €

113

111

Gudensberg

9.651

1.605.100,00 €

1.731.950,00 €

278

300

Guxhagen

5.315

1.089.837,00 €

1.594.800,00 €

192

246

Homberg

14.039

2.841.927,00 €

3.318.256,00 €

580

667

Jesberg

2.322

267.000,00 €

237.600,00 €

78

82

Knüllwald

4.417

789.926,00 €

832.741,00 €

135

148

Körle

2.933

681.370,00 €

853.149,00 €

117

126

Malsfeld

3.962

705.000,00 €

914.000,00 €

139

182

Melsungen

13.682

3.414.093,97 €

3.947.000,00 €

621

676

Morschen

3.240

490.828,00 €

584.900,00 €

110

100

Neuental

3.039

508.400,00 €

516.200,00 €

87

89

Neukirchen

7.022

1.120.140,00 €

1.345.745,00 €

199

215

Niedenstein

5.277

1.000.033,00 €

1.404.600,00 €

214

220

Oberaula

3.221

400.785,00 €

475.779,00 €

89*

110*

Ottrau

2.201

400.873,00 €

490.662,00 €

94

102

Schrecksbach

3.045

449.208,00 €

545.676,00 €

95

87

Schwalmstadt

18.119

3.748.106,00 €

4.377.122,00 €

736

727

Schwarzenborn

1.275

143.499,00 €

168.000,00 €

40

44

Spangenberg

6.278

1.106.271,52 €

1.337.756,00 €

211

235

Wabern

7.349

1.078.000,00 €

1.633.000,00 €

220

240

Willingshausen

4.782

825.736,00 €

851.404,00 €

154

179

Bad Zwesten

3.901

507.127,00 €

990.096,00 €

130

124

Gesamt

180.754

32.513.030,52 €

39.504.277,00 €

6357

6750

* mit kirchl. Kindergarten

Anhand der Entwicklung der Fehlbeträge ist erkennbar, dass die Kommunen zunehmend unter finanziellen Druck geraten und ihre finanzielle Leistungsfähigkeit sich im Bereich der Kindertagesstätten erschöpft.

Eine Erhebung unter den 27 Städten und Gemeinden des Schwalm-Eder-Kreises im Hinblick auf die Fehlbeträge im Bereich der Kindertagesstätten hat ergeben, dass nach dem Rechnungsergebnis im Jahr 2017 ein Gesamtfehlbetrag aller Kommunen in Höhe von 32.513.030,00 € entstanden ist. Dieser Fehlbetrag hat sich im Jahr 2019 nach den Planungszahlen der Haushalte auf 39.504.277,00 € erhöht.

Zum Vergleich: Im Jahr 2017 wurden kreisweit 6.357 Kinder in den Kindertagesstätten betreut. Diese Zahl stieg an auf 6.750 Kinder im Jahr 2019 (Stand: jeweils 01. März).

Um nicht weitere wesentliche Bereiche des kommunalen Aufgabenspektrums vernachlässigen zu müssen, fordern wir, die Städte und Gemeinden im Schwalm-Eder-Kreis, endlich eine ausreichende Kostenbeteiligung für den Betrieb unserer Kindertagesstätten.

Bund und Land können uns nicht nur ständig Aufgaben übertragen – beide müssen die Umsetzung auch finanziell ausreichend unterstützen.

Wenn das nicht erfolgt, werden innerhalb kürzester Zeit – soweit sie das heute nicht schon sind - viele kommunale Haushalte in die Schieflage geraten.

Das kann nicht der Wille von Bund und Land sein.