Da es in der letzten Zeit immer wieder zu verspäteten Abgaben von Anzeigen über Veranstaltungen im Gemeindegebiet gekommen ist, weisen wir Sie daraufhin, dass eine Anzeige nach § 6 HGastG mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung bei der Gemeinde erstattet werden muss.

Diese Frist ist unbedingt einzuhalten.

Ihr Gewerbeamt