Aufgrund der anhaltend trockenen, heißen Witterung hat die Hessische Landesregierung mit sofortiger Wirkung die Waldbrandstufe A (Stufe 1 von 2) ausgerufen.

Damit ergeben sich folgende Einschränkungen bzw. Ver- und Gebote:

  • Rauchen im Wald ist grundsätzlich untersagt.
  • Grillplätze im Wald und in unmittelbarer Umgebung sind zu sperren.
  • Das Verbrennen von pflanzlichem Grünschnitt darf nicht mehr gestattet werden bzw. ist ebenfalls untersagt.