Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

bereits mit in Kraft treten des neuen Bundesmeldegesetzes am 01.11.2015 haben sich einige Änderungen bezüglich der Jubilare ergeben. Die Jubilare zwischen den runden Geburtstagen werden seitdem nicht veröffentlicht.

Nun tritt wieder mit der neuen EU-weiten Grundverordnung für den Datenschutz eine Änderung in Kraft.

Um weiterhin gesetzeskonform mit Ihren persönlichen Daten wie Geburtstagen und Ehejubiläen umzugehen, werden wir ab dem 01.01.2021 nur noch mit Ihrer ausdrücklichen und schriftlichen Einverständniserklärung Jubiläen und besondere Anlässe in unserem Hochlandmitteilungsblatt veröffentlichen.

Der 70., 75., 80., 85., 90., 95. Geburtstag, sowie ab dem 100. Jeder weitere Geburtstag ist hiervon betroffen. Bei den Ehejubiläen sind die Goldene, Diamantene und Eiserne Hochzeit betroffen. Die silbernen Hochzeiten werden nicht mehr veröffentlicht.

Wenn Sie weiterhin als Jubilar veröffentlicht werden möchten, bitten wir Sie mindestens 2 Wochen vor Jubiläumstag in unserem Rathaus schriftlich (beigefügte Einverständniserklärung auf Seite 2 in diesem Hochlandmitteilungsblättchen) bekanntzugeben, da ansonsten keine Veröffentlichung mehr erfolgen kann und darf.

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Dietz, Tel.: 06696 961924 oder in Vertretung an Frau Heer, Tel. 06696/961922.

Wir sind Ihnen sehr gerne bei Fragen zu diesem Anliegen behilflich und bitten um Ihr Verständnis.

Rainer Barth

Bürgermeister