Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild und tragen zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei. Leider können durch Anpflanzungen aber auch Gefahrensituationen hervorgerufen werden.

Hessen Mobil hat zwischenzeitlich auch in unserer Gemeinde entsprechende Ortsbesichtigungen durchgeführt und uns aufgefordert, die Eigentümer an ihre Pflichten zu erinnern und ggf. weitere Schritte zu veranlassen.

Besonders gefährdet sind Kinder, die nach der Straßenverkehrsordnung bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen. Werden sie durch überhängende Äste, in den Gehweg ragende Hecken usw. zum Ausweichen - im Notfall sogar auf die Straße - verleitet, besteht erhöhte Unfallgefahr für sie.

Beachten Sie auch das sog. "Lichtraumprofil", das von allen Grundstückseigentümern einzuhalten ist, deren Grundstücke an öffentlichen Straßen sowie Geh- und Radwege angrenzen.

Deshalb:

  • Anpflanzungen (Hecken, Sträucher usw.) dürfen nicht über die Grundstücksgrenze hinausragen – schneiden Sie diese bitte bis auf die Grenze zurück!
  • Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume in Bereichen von Straßeneinmündungen und Kreuzungen so weit zurück, dass Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen ausgeschlossen sind, Straßenlampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen können und Schilder mühelos zu lesen sind.

Nehmen Sie auf Ihre Mitmenschen Rücksicht und beachten Sie die Hinweise. Als Verkehrsteilnehmer erwarten auch Sie, dass andere Grundstückseigentümer bzw. -besitzer alles unternehmen, um sich selbst und ihre Angehörigen vor Gefahren zu schützen. Legen Sie diesen Maßstab auch an Ihr eigenes Verhalten an. Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückseigentümer bzw. -besitzer verkehrssicherungspflichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadenersatzansprüchen konfrontiert werden können.