Leider ist es durch das Parkverhalten in der Bahnhofstraße gegenüber der Ein-/Ausfahrt Thorenäckerweg zu einem Unfall mit einem Schulbus gekommen. Wegen parkender Autos vor der Arztpraxis können die Schulbusse nur mit Schwierigkeiten aus dem Thorenäckerweg in die Bahnhofstraße einfahren. Aus diesem Anlass fand ein Ortstermin mit Hessen Mobil, Regionalem Verkehrsdienst der Polizei, Straßenverkehrsbehörde und dem Ordnungsamt statt.

Es ist eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde dahingehend ausgesprochen worden, dass in der Ortsdurchfahrt Höhe Bahnhofstr. 37/Einmündung Thorenäckerweg einseitig in Fahrtrichtung B3 werktags in der Zeit von 07.00 bis 14.00 Uhr ein einseitiges Halteverbot eingerichtet wird. Anfang des Halteverbots und Aufhebung jeweils auf Höhe der gegenüberliegenden Vorfahrtsbeschilderung.

Wir machen schon jetzt darauf aufmerksam, dass dieses Halteverbot mit Aufstellen der Beschilderung wirksam wird.

Das Parken im Halteverbot ist verkehrswidrig und kann zur Anzeige führen.

 

Ordnungsamt Gilserberg