Die bei den Kommunalwahlen in den Ortsbeirat der Gemeinde Gilserberg OT Itzenhain gewählte Abgeordnete über den Wahlvorschlag:
Nr. 1. Freie Wählergemeinschaft Itzenhain
FWG

Frau Petra Stehl ist verstorben.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in den Ortsbeirat Itzenhain der Freien Wählergemeinschaft Itzenhain, FWG nachrückt:

Herr Heiko Völker, 43 Stimmen.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist beim Wahlleiter Horst Dippel, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Gilserberg, 28.03.2022

Der Wahlleiter der
Gemeinde Gilserberg
Wahlamt
Bahnhofstr. 40
34630 Gilserberg