FNP-Änderung im Bereich „Abfallbehandlungsanlage“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB

(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gilserberg hat am 18.09.2018für den neuen Standort der Grünabfallsammelstelle gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Ortsteil Schönau beschlossen.

(2) Die Abgrenzung des Geltungsbereiches der FNP-Änderung ist der beiliegenden Übersichtskarte zu entnehmen und beschränkt sich auf die Flurstücke 32, 33, 68 tlw. in der Flur 8 und 54/39 tlw. in der Flur 9, alle Gemarkung Schönau. Die Fläche befindet sich südwestlich des Ortsteils Schönau.

(3) Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Bereich der stillgelegten Deponie der Standort der Grünabfallsammelstelle bauplanungsrechtlich gesichert werden. Für den Planbereich liegt eine abfallrechtliche Genehmigung vor, welche aufgrund der naturschutzrechtlichen Nebenbestimmungen an die Verfüllung der Deponie gekoppelt ist. Ein Weiterbetrieb des Schredderplatzes ist derzeit aufgrund der fehlenden Privilegierung planungsrechtlich nicht möglich. Das Planziel der FNP-Änderung ist daher die Darstellung einer Fläche für die Abfallentsorgung mit der Zweckbestimmung Grünabfallsammelstelle gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB, um eine Genehmigungsgrundlage für weiterführende Verfahren zu erzielen.

(4) Der Aufstellungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

(5) Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für das Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB (Baugesetzbuch) und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, die dann im Umweltbericht dokumentiert und öffentlich ausgelegt wird.

(6) Gemäß § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) liegt der Planvorentwurf der Flächennutzungsplanänderung einschließlich Begründung zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom

17.01.2022 – 18.02.2022 einschl.

in der Gemeindeverwaltung Gilserberg, Bahnhofstraße 40, Empfang während der allg. Dienststunden zu jedermanns Einsicht in der Verwaltung öffentlich aus. Jedermann hat in dieser Auslegungsfrist sowie nach Terminvereinbarung die Gelegenheit zur Information sowie zur Äußerung von Anregungen und Hinweisen (z.B. schriftlich, zu Protokoll oder per Email). In Ergänzung der o.g. Ausführungen weist die Gemeinde Gilserberg aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen für die Öffentlichkeit und auf geänderte und ergänzten Einsichtmöglichkeiten der Planunterlagen hin. Da die Räume der Verwaltung aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos der weiteren schnellen Ausbreitung des sog. Corona-Virus nur nach Klingeln am Eingang des Rathauses betreten werden können und danach die Personenabstände nach § 1 Abs. 2 der Dritten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus unter mehr als zwei Personen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes zählen, einzuhalten sind, kann es zu Wartezeiten bei der Einsichtnahme kommen.

(7) Die Planunterlagen werden daher zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Gemeinde unter www.gemeinde-gilserberg.de unter der Rubrik Gemeinde / Öffentliche Bekanntmachungen Rubrik Rathaus / Amtliche Bekanntmachungen eingesehen und heruntergeladen werden. Das Aufsuchen der Gemeindeverwaltung und das Einsehen der Unterlagen dort kann somit vermieden werden. Die Stellungnahmen können auch per E-Mail (fischer@fischer-plan.de) beim Planungsbüro abgegeben werden.

(8) Gemäß § 4b BauGB haben die Gemeinde Gilserberg das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Verfahrens nach BauGB beauftragt.

Bauleitplanung der Gemeinde Gilserberg, Ortsteil Schönau

FNP-Änderung im Bereich „Abfallbehandlungsanlage“

Übersichtskarte des Änderungsbereiches
bauleitplanung

genordet, ohne Maßstab