Gemäß § 6 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) in der Fassung vom 8. Juni 2003 (GVBl.IS.166), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28.Mai 2018 (GVBl.S.198), wir die nachbezeichnete öffentliche Wegefläche eingezogen.

Gemarkung Lischeid
Wegefläche Verbindungsweg zwischen den Straßen Lindenring und Schmidtborn,
Flur 4, Flurstück 15/3, Größe 76 qm,
Lagebezeichnung: Das Unterdorf, zwischen den Grundstücken Schmidtborn 5 und Schmidtborn 7

Die Absicht der Einziehung wurde als Amtliche Bekanntmachung im Hochland Mitteilungsblatt vom 24.08.2018, Ausgabe 34/2018, veröffentlicht und lag im Rathaus, Bahnhofstraße 40, Gilserberg, Zimmer 16 in der Zeit von 27.08.2018 bis 08.10.2018 zur Einsicht öffentlich aus.

Die Eigenschaft der Wegefläche als öffentliche Verkehrsfläche endet mit dem Tag des Wirksamwerdens dieser Einziehungsverfügung.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Gilserberg, Bahnhofstr. 40, 34630 Gilserberg, Widerspruch eingelegt werden.

Gilserberg, 29.03.2019

 

Der Gemeindevorstand

 

gez. Barth, Bürgermeister