Der Landeswahlleiter - 14.09.2017

Wahlberechtigte, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder die sie vielleicht verlegt haben, können dennoch wählen, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind oder wenn sie einen Wahlschein haben. Der Landeswahlleiter ruft alle wahlberechtigten hessischen Bürgerinnen und Bürger dazu auf, ihr Wahlrecht zur Bundestagswahl zu nutzen und damit ihrer staatsbürgerlichen Verantwortung gerecht zu werden.

Für den Fall, dass man im Wahlraum seines Wahlbezirks nicht persönlich bekannt ist, sollte der Personalausweis oder ein anderes amtliches Ausweispapier mitgebracht werden. Sofern der Wahlraum nicht bekannt ist, kann dieser durch einen kurzen Anruf bei der Wohnsitzgemeinde erfragt werden.

Wahlberechtigt zur Bundestagswahl in Hessen am kommenden Sonntag sind gut 4,3 Millionen Deutsche, die am 24. September 1999 oder früher geboren sind und mindestens seit dem 24.Juni2017 ihren Hauptwohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Hessen haben.