Welche Maßnahmen können zum Beispiel gefördert werden?

Umbau, Sanierung, Neubau, Erweiterung, Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden auf der Grundlage ortstypischer Bauweise z.B.

  • Sanierung von Wohn- und Nebengebäuden in den Ortskernen
  • Umfassende energetische Sanierungsarbeiten
  • Maßnahmen zur Anpassung an zeit- und nutzergerechte Wohnstandards (seniorengerechtes Wohnen usw.) 
  • Erneuerung von Dachstühlen und Dacheindeckungen
  • Fassadensanierung (auch an Massivbauten)
  • Fachwerksanierung
  • Erneuerung von Fenstern und Haustüren
  • Um- und Anbauten zur Wohnraumerweiterung
  • Sanierung von Grundmauern, Kellern
  • Städtebaulich verträglicher Rückbau/Abriss
  • Neubau oder Ersatzbau von Gebäuden in ortstypischer Bauweise

Umnutzung von Scheunen und ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden mit bis zu 3 Wohneinheiten können mit max. 200.000 € gefördert werden.

  • Private Hof- und Grünflächen können mit 35 % der Nettokosten gefördert werden (keine Freiflächen, die als Schotter oder Kiesgarten gestaltet werden.)
Welche Zuschüsse können gewährt werden?
  • 35% Zuschuss auf die förderfähigen Nettokosten
  • bis 45.000,00 EUR (für ein Gebäude/ein Objekt), bis zu 60.000,00 EUR für ein Kulturdenkmal
  • Mindestinvestitionsgrenze für die Förderung eines Bauvorhabens 10.000,00 EUR (netto)
  • Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Abschluss der Maßnahme.
Wie ist der Verfahrensweg?
  1. Ihre Bau- und Sanierungsmaßnahme muss innerhalb des Fördergebietes liegen. Kulturdenkmäler werden auch außerhalb der Fördergebiete gefördert. Nähere Informationen zum Fördergebiet (siehe Pläne für die Ortsteile auf der Website der Gemeinde Gilserberg) geben Ihnen die Ansprechpartner/in.
  2. Vor der Antragstellung auf Förderung findet ein Beratungsgespräch mit der beauftragten Architektin vor Ort statt. Diese Beratung ist kostenlos und unverbindlich. Zur Terminvereinbarung setzen Sie sich bitte mit der Architektin in Verbindung.
  3. Die Architektin erstellt ein Protokoll des Beratungsgespräches mit Beschreibung Ihrer Baumaßnahme. Auf dieser Grundlage holen Sie detaillierte Kostenangebote ein.
  4. Zur Antragstellung setzen Sie sich bitte mit der Kreisverwaltung Dorf- und Regionalentwicklung des Schwalm-Eder-Kreises in Verbindung. Hier erhalten Sie alle Informationen und notwendigen Formulare zur Antragstellung. 

WICHTIG:

Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden!
Mit der Ausführung einer Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der schriftliche Bewilligungsbescheid vorliegt. Andernfalls entfällt der Zuschuss. Als Maßnahmenbeginn gelten bereits die Auftragsvergabe und der Materialeinkauf.

Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich. Interessiert? – Dann sprechen Sie uns an!

Ihre Ansprechpartner/in:

Architektin
Monika Heger
Fritzlaer Str. 5
34632 Jesberg
Tel.: 06695 911960
Mail: bpb.heger@t-online.de

 

Der Landrat des Schwalm-Eder-Kreises
Fachbereich 80 Wirtschaftsförderung Dorf- und Regionalentwicklung
Stefan Cichosz
Parkstraße 6
34576 Homberg/Efze
Tel.: 05681 775820
Mail: stefan.cichosz@schwalm-eder-kreis.de

 

Gemeinde Gilserberg
Jens Opper
Bahnhofstraße 40
34630 Gilserberg
Tel.: 06696 961913
Mail: jens.opper@gilserberg.de