Neue Förderrichtlinie für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum

„Die Förderung des selbstbestimmten Wohnens ist für Menschen mit Behinderungen sehr wichtig. Durch entsprechende bauliche Veränderungen wird es oft möglich, dass Menschen so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden im gewohnten Umfeld mit all ihren wichtigen sozialen Kontakten gut leben können“, so Landrat Winfried Becker.

Schmale Zugänge, Treppen oder Schwellen, nicht ausreichende Bewegungsfläche in der Wohnung, enge Türdurchgänge, problematische Badgestaltung und vieles mehr, lassen sich durch bauliche Maßnahmen anpassen.

„Hier bieten die Fördermittel und die individuelle Beratung der Wirtschaftsförderung und des Pflegestützpunktes des Schwalm-Eder-Kreises eine gute Unterstützung, so Tatjana Grau-Becker“, Fachbereichsleiterin der Wirtschaftsförderung.

Die Richtline zur Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum hat sich geändert. Durch die Neuerungen bei der Berechnung einer möglichen Förderung, kann sich die Förderhöhe bei Umbaumaßnahmen wesentlich erhöhen. Die Förderhöhe ist je nach Art und Umfang auf den Einzelfall zu berechnen.

„Ich würde mich freuen, wenn in zahlreichen Fällen mit dem Kostenzuschuss das tägliche Leben von beeinträchtigten Menschen erleichtert werden könnte,“ betonte Landrat Winfried Becker.

Weitere Informationen gibt es bei Judith S. Fuchs, Fachbereich Wirtschaftsförderung, Tel. 05681/775 8011. Antragsunterlagen sind unter www.wibank.de/wibank/behindertengerechter-umbau-von-wohneigentum zu finden.