Wir möchten alle Grundstückseigentümer auf ihre Sicherungspflicht hinsichtlich des Zustandes ihrer Grundstücke hinweisen.
Bürgersteige und Gehwege müssen gereinigt werden, damit die Gefahr des
Ausrutschens für Fußgänger ausgeschlossen werden kann.
Hecken, Äste und Sträucher sind bis auf die Grundstücksgrenze zu entfernen; Schilder müssen komplett freigeschnitten sein.
Bäume sind bezüglich Standfestigkeit zu prüfen und auf evtl. Astbrüche zu kontrollieren.
Nicht alle Eigentümer von Grundstücken wohnen hier in Gilserberg.
Sollte festgestellt werden, dass von Grundstücken auswärtiger Besitzer eine Gefahr ausgeht und die Sicherungspflicht nicht eingehalten wird, bitten wir um Unterrichtung.


Ordnungsamt
34630 Gilserberg