Informationen des Ordnungsamts für Verkehrsteilnehmer
Viele Verkehrsteilnehmer sind mit Gesetzesregelungen in diesen Bereichen nicht unbedingt vertraut. Daher einige Informationen:
Es gilt folgendes in verkehrsberuhigten Bereichen:
- Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen.
- Kinderspiele sind überall erlaubt.
- Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
- Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
- Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
- Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
- Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist man wie beim Ausfahren aus einem Grundstück gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig. Rechts-vor-Links gilt nicht.