Zusätzliche Verhaltensregeln für Kleinbetriebe mit Geflügelhaltung (unter 1.000 Tiere) und Geflügelhobbyhaltungen

Um die Gefahr eines Eintrags der Geflügelgrippe in Hausgeflügelbestände zu verringern  wurde am 18. November 2016 die Verordnung des Bundes über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen  erlassen.

pdfAus_dem_Rathaus_-_Ordnungsamt_informiert.pdf389.29 kB30/11/2016, 14:01