Zusätzliche Verhaltensregeln für Kleinbetriebe mit Geflügelhaltung (unter 1.000 Tiere) und Geflügelhobbyhaltungen
Um die Gefahr eines Eintrags der Geflügelgrippe in Hausgeflügelbestände zu verringern wurde am 18. November 2016 die Verordnung des Bundes über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen erlassen.
Aus_dem_Rathaus_-_Ordnungsamt_informiert.pdf389.29 kB30/11/2016, 14:01