Amtliche Bekanntmachung

Die Erfahrung hat gezeigt, dass oft Kinder, aber auch Erwachsene, durch das Umstürzen nicht standfester Grabsteine zu Schaden gekommen sind.
Das hat in vielen Fällen zu Schadensersatzklagen geführt.
Wir nehmen das zum Anlass, um auf die folgenden Bestimmungen in den Friedhofsverordnungen für gemeindliche Friedhöfe hinzuweisen.

  1. Die Nutzungsberechtigten sind für Schäden haftbar, die infolge ihres Verschuldens durch Umfallen der Grabmale oder Abstürzen kleiner Teile verursacht werden.
  2. Grabmale, die umzustürzen drohen oder wesentliche Anzeichen der Zerstörung aufweisen, kann die Friedhofsverwaltung umlegen oder entfernen lassen, wenn die Nutzungsberechtigten sich weigern oder sich außer Stande sehen, die Wiederherstellung ordnungsgemäß zu veranlassen.

Wir bitten alle Nutzungsberechtigten von Gräbern mit Grabsteinen um Überprüfung der Standfestigkeit der Grabmale und bei Feststellen von Mängeln, diese unverzüglich zu beheben.
Die Bediensteten des gemeindlichen Bauhofes, werden in der nächsten Zeit die Grabmale auf den Friedhöfen der Gemeinde auf Standsicherheit überprüfen. Ein wackelndes Grabmal wird durch einen Warnhinweis gekennzeichnet. Sollten Grabmale umsturzgefährdet sein, werden diese aus Sicherheitsgründen umgelegt. Die Nutzungsberechtigten werden benachrichtigt und müssen diese innerhalb einer gesetzten Frist, Instandsetzen oder abräumen. (siehe Friedhofssatzung der Gemeinde Gilserberg)

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Gilserberg
Barth
Bürgermeister

Voraussichtlicher Zeitplan der Überprüfung
12.03.2022
OT Moischeid von 07.15 Uhr – 08.30 Uhr
OT Schönstein von 08.45 Uhr – 09.30 Uhr
OT Schönau von 09.45 Uhr – 10.45 Uhr
OT Sebbeterode von 11.00 Uhr – 12.15 Uhr
OT Gilserberg von 13.00 Uhr – 14.30 Uhr
OT Sachsenhausen von 14.45 Uhr – 15.45 Uhr

13.03.2024
OT Appenhain von 07.15 Uhr – 08.00 Uhr
OT Itzenhain von 08.15 Uhr – 09.00 Uhr
OT Winterscheid von 09.15 Uhr – 10.00 Uhr
OT Lischeid von 10.15 Uhr – 11.30 Uhr
OT Heimbach von 11.45 Uhr – 12.30 Uhr