Gemäß §§ 68 Abs. 2 und 70 Wasserhaushaltsgesetz (WGH) vom 31.07.2009 (BGBl. I.S. 2585) in der derzeit gültigen Fassung, wird die nachbezeichnete öffentliche Grabenparzelle eingezogen.

Gemarkung Lischeid
Grabenparzelle (Restfläche) Flur 5, Flurstück 264,
Die einzuziehende Grabenparzelle hat eine Fläche von ca. 64 qm.

Begründung Kreisausschuss Schwalm-Eder-Kreis, Wasser- und Bodenschutz:
Das Gewässergrundstück mit einer Größe von 64 qm ist als Grabenparzelle nicht relevant, da sie keine Entwässerungsfunktion mehr hat. Der Oberflächenabfluss wird an anderer Stelle abgeleitet. Die Teilentwidmung erfolgt auf Höhe der Grundstücke Flur 5, Flurstück 156/1 und Flurstück 157, Gemarkung Lischeid.

Die Absicht der Einziehung wurde als Amtliche Bekanntmachung im Hochland Mitteilungsblatt vom 04.08.2023, Ausgabe 31/2023, veröffentlicht und lag im Rathaus, Bahnhofstraße 40, Gilserberg, Zimmer 06 in der Zeit von 04.08.2023 bis 11.09.2023 zur Einsicht öffentlich aus.

Die Eigenschaft der Fläche als Grabenparzelle endet mit dem Tag des Wirksamwerdens dieser Einziehungsverfügung.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Gilserberg, Bahnhofstr. 40, 34630 Gilserberg, Widerspruch eingelegt werden.

Gilserberg, 24.11.2023

 

Der Gemeindevorstand

 

Barth, Bürgermeister