Gemäß Feststellung und schriftlicher Erklärung, hat der anlässlich der Gemeindewahl am 27.03.2011 gewählte Gemeindevertreter

Herr Frank Dehnert, wohnhaft Waldackerstr. 11, 34630 Gilserberg,

mit Wirkung vom 23.10.2015 sein Mandat als Gemeindevertreter wegen Wegzug niedergelegt.

Als nachrückenden Gemeindevertreter stelle ich gemäß § 34 Absatz 3 KWG

Herrn Steffen Siebert, wohnhaft Bahnhofstr. 28, 34630 Gilserberg

als den nächsten noch nicht berufenen Bewerber des Wahlvorschlags der Liste 1 -CDU- für die Gemeindewahl am 27.03.2011 fest. Herr Siebert hat am 11.11.2015 mündlich erklärt, dass er das Mandat als Gemeindevertreter annimmt.

Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel der §§ 25-27 KWG gegeben.

34630 Gilserberg, den 20.11.2015
Daum, Gemeindewahlleiterin