Für die Dauer der Maisernte 2015 in der Zeit vom 08.09.2015 bis zum 15.11.2015 hat die Straßenverkehrsbehörde durch Anordnung darauf hingewiesen, dass es auf Wirtschaftswegen und klassifizierten Straßen zu Verschmutzungen kommen kann, die die Sicherheit des Straßenverkehrs erheblich beeinträchtigen können.

Das Verladen direkt vom Feld auf Fahrzeuge, die auf klassifizierten Straßen stehen, darf nur unter Absicherung (Aufstellung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen) erfolgen. Für die Absicherung der Verladestellen und Ausfahrten ist eine Kennzeichnung und Verkehrsregelung angeordnet. Verschmutzungen auf den Straßen sind umgehend zu beseitigen.

Wir weisen alle Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass es in der angegebenen Zeit zu Beeinträchtigungen kommen kann und bitten um Vorsicht und Verständnis.