Nach den ergiebigen Regenfällen wurde festgestellt, dass auch die Friedhöfe nicht verschont geblieben sind. Grabstätten und Zwischenwege sind eingebrochen, so dass erhebliche Gefahrenstellen entstanden sind.

Gemäß der Friedhofsordnung sind die Nutzungsberechtigten verpflichtet, auch die eingebrochenen Wege und Flächen um die Grabstätten herum in Ordnung zu halten und Gefahrenstellen zu beseitigen.

Bitte überprüfen Sie daher den Zustand der Grabanlagen auf dem jeweiligen Friedhof.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir darauf hinweisen, dass auch die Standfestigkeit der Denkmäler regelmäßig überprüft werden muss.

Gemeinde Gilserberg

-Friedhofsverwaltung-