Der Schwalm-Eder-Kreis fördert auch 2015 wieder die Schaffung von Ausbildungsplätzen mit freiwilligen Mitteln gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für die betriebliche Erstausbildung im Schwalm-Eder-Kreis".

Einen Antrag auf Förderung können Handwerks-, Gewerbe- und sonstige Betriebe stellen, die erstmalig oder nach mindestens 6 Jahren erstmalig wieder einen Ausbildungsplatz bereitstellen wollen.

Für die Schaffung eines Ausbildungsplatzes für eine/n Ausbildungsplatzbewerber/in aus dem Schwalm-Eder-Kreis kann ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 2.000 € pro Ausbildungsplatz gewährt werden. Der maximale Förderbetrag wird auf zwei geschaffene Ausbildungsplätze je Betrieb festgesetzt.

Eine Kumulation mit anderen Programmen des Landes, des Bundes oder der Agentur für Arbeit ist nicht möglich. Landrat Winfried Becker weist darauf hin, dass für den Ausbildungsbeginn 2015 noch Mittel zur Verfügung stehen und Anträge ausdrücklich erwünscht sind.

Anträge auf Gewährung eines Zuschusses sind grundsätzlich vor Abschluss des Ausbildungsvertrages einzureichen. Der Antrag gilt jedoch auch dann noch als rechtzeitig gestellt, wenn er spätestens bis zum Ende der im Ausbildungsvertrag vereinbarten Probezeit eingereicht wird.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet www.schwalm-eder-kreis.de oder per Telefon bei Frau Hansmann, 05681 775-478.