Appell an die Hundehalter im Gemeindegebiet
Zum wiederholten Male erreichen uns insbesondere aus dem Ortsteil Sebbeterode vermehrt Beschwerden über die Hundehaltung. Wir weisen daher nochmals auf die gesetzlichen Vorgaben hin:
1 Abs. 1 Hundeverordnung: Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Sie dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden.
Sollte Ihr Grundstück nicht ausbruchsicher eingefriedet sein, haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass ihr Hund nicht frei umherläuft.
Nach § 2 Nr. 1 Tierschutzgesetz hat, wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen.
Hunde dürfen außerdem nicht angebunden gehalten werden.
Hundehalter, die diese grundlegenden Anforderungen nicht gewährleisten können, sollten sich fragen, ob es im besten Interesse des Tieres sowie der Mitmenschen und anderer Tiere ist, ihre eigenen Bedürfnisse über die der anderen zu stellen.
Es liegt in der Verantwortung jedes Tierbesitzers, das Wohl seiner Tiere sowie das der Allgemeinheit zu wahren!
Ahndungsfähige Mitteilungen werden konsequent verfolgt.
Ordnungsamt
Gemeinde Gilserberg