Soziale Wohnraumförderung

Auch im Jahr 2022 stehen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum wieder Mittel zur Verfügung – darauf weist Landrat Winfried Becker hin.

Die Förderung des selbstbestimmten Wohnens ist für Menschen mit Behinderungen sehr wichtig.
Durch entsprechende bauliche Veränderungen wird es oft möglich, dass Menschen so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden im gewohnten Umfeld mit all ihren wichtigen sozialen Kontakten gut leben können, so Landrat Winfried Becker.

Schmale Zugänge, Treppen oder Schwellen, nicht ausreichende Bewegungsfläche in der Wohnung, enge Türdurchgänge, problematische Badgestaltungen und vieles mehr, lassen sich durch bauliche Maßnahmen anpassen.

Hier bieten die Fördermittel und die individuelle Beratung der Wirtschaftsförderung und des Pflegestützpunktes des Schwalm-Eder-Kreises eine gute Unterstützung, so Tatjana Grau-Becker, Fachbereichsleiterin der Wirtschaftsförderung.

Die Förderhöhe ist je nach Art und Umfang auf den Einzelfall zu berechnen. Es stehen ab dem 01.05.2022 bis zum 31.03.2023 Fördermittel in Höhe von 80.000 Euro zur Verfügung.

Ich würde mich freuen, wenn in zahlreichen Fällen mit dem Kostenzuschuss das tägliche Leben von behinderten Menschen erleichtert werden könnte, betonte Landrat Winfried Becker.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an den Fachbereich Wirtschaftsförderung, Tel.: 05681/775-476, wenden. Antragsunterlagen sind unter www.wibank.de/wibank/behindertengerechter-umbau-von-wohneigentum zu finden.