Kassel/Homberg (lwv): Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen und der Schwalm-Eder-Kreis haben sich auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit bei der Eingliederung behinderter Menschen verständigt. Anlässlich der Vorstellung des neuen LWV-Regionalbüros in Homberg/Efze haben der Erste Beigeordnete Dr. Andreas Jürgens mit dem Ersten Kreisbeigeordneten Jürgen Kaufmann im Kreishaus einen Kooperationsvertrag unterzeichnet. Anschließend gingen sie gemeinsam zum neuen Büro für den LWV-Fachdienst (zur Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung) in der Entengasse 7.

In dem Vertrag erklären sie, gemeinsam inklusive Sozialräume und Lebensverhältnisse im Landkreis zu fördern und zu stärken. Den Menschen soll damit eine größtmögliche selbstbestimmte und selbstständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in ihrer Heimat ermöglicht werden. Um das zu erreichen, wollen sich die Vertragspartner bei der Umsetzung ihrer Aufgaben der Eingliederungshilfe eng abstimmen und – wo möglich – vernetzen. „Je enger und koordinierter die Zusammenarbeit zwischen örtlichem und überörtlichem Träger der Eingliederungshilfe gelingt, desto mehr profitieren die behinderten Menschen“, sagte Dr. Andreas Jürgens. Der Vertrag definiere die Kooperation daher möglichst verbindlich und transparent, um Reibungsverluste von vorneherein zu vermeiden.

In der Vereinbarung werden neben Zielen für die Region vor allem Regelungen zur Zusammenarbeit, zur Planung und Qualitätssicherung benannt. Zum Beispiel sollen Konzepte und neue Entwicklungen gemeinsam bewertet und statistische Daten ausgetauscht werden. „Wir freuen uns, dass der Schwalm-Eder-Kreis die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes gemeinsam mit dem LWV anpacken und hier Pionierarbeit leisten wird“, so Erster Kreisbeigeordneter Jürgen Kaufmann. „Zusammen werden wir Integration und Inklusion behinderter Menschen voranbringen.“

Zu den inhaltlichen Zielen im Sinne der Inklusion nach der UN-Behindertenrechtskonvention gehört etwa, dass selbstbestimmtes Wohnen und Arbeiten gefördert werden sollen. Außerdem sollen die behinderten Menschen und ihre Wünsche berücksichtigt sowie ihr soziales Umfeld in den Blick genommen werden. „Über regelmäßig stattfindende Kooperationskonferenzen und Arbeitstreffen, an denen unter anderem Fachleute des LWV und Experten aus dem Jugendamt, dem Gesundheitsamt und dem Sozialamt teilnehmen, werden wir gemeinsam einen optimalen Weg für die Umsetzung der Eingliederungshilfe erarbeiten“, erklärte Kaufmann.

Hintergrund
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG), dessen erste Neuerungen 2017 (Stufe 1) und 2018 (Stufe 2) in Kraft getreten sind, gibt es für den Bereich der Eingliederungshilfe erhebliche Veränderungen. Die Stufen 3 und 4 treten 2020 und 2023 in Kraft. Das stellt für alle Beteiligten, auch die Träger der Eingliederungshilfe, eine große Herausforderung dar. Kern ist, dass die so genannte Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe herausgenommen und zu einem eigenen Leistungsrecht im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) wird. Im Hessischen Ausführungsgesetz (HAG) ist die Zuständigkeit der Träger der Eingliederungshilfe nach dem sogenannten Lebensabschnittsmodell bestimmt: Danach werden in Hessen die kommunalen Träger für Kinder und Jugendliche mit Behinderung bis zum Ende der Schulausbildung zuständig sein. Im Anschluss ist der überörtliche Träger der Eingliederungshilfe, der Landeswohlfahrtsverband Hessen, verantwortlich. Für behinderte Menschen, die erstmalig nach Eintritt in das Rentenalter einen Antrag stellen, sind wiederum die örtlichen Träger der Eingliederungshilfe zuständig. Das SGB IX (HAG) tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Ebenfalls im SGB IX (HAG) ist geregelt, dass alle Träger der Eingliederungshilfe zur Zusammenarbeit eine Kooperationsvereinbarung schließen müssen.

Der Landeswohlfahrtsverband Hessen wird getragen von den hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten und ermöglicht die gesellschaftliche Teilhabe behinderter Menschen.

  • Er unterstützt behinderte, psychisch kranke und sozial benachteiligte Menschen in ihrem Alltag und im Beruf.
  • Er finanziert Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht.
  • Er ist Träger von Förderschulen und Frühförderstellen.
  • Er ist Alleingesellschafter der Vitos GmbH, die einen wesentlichen Teil der psychiatrischen Versorgung in Hessen sicherstellt.