Die Jugend- und Freizeiteinrichtung des Schwalm-Eder-Kreises bietet im Jahr 2015 folgende Freizeiten für Jugendliche von 11-17 Jahren an.

• Ski- und Snowboardfreizeit in den Osterferien vom 28.03. bis 04.04.2015

Die Kosten hierfür betragen:

- bis Jahrgang 1999 243,70 EUR
- ab Jahrgang 1998 252,10 EUR

Folgende Leistungen sind hierin enthalten:

- Unterkunft in Mehrbett-Zimmern mit DU/WC
- Vollverpflegung
- Hin- und Rückfahrt mit modernem Reisebus
- Betreuung während des Aufenthaltes
- Teilnahme an einem Ski-/Snowboardkurs

Von Schönau aus fährt man mit dem Bus in wenigen Minuten in die Skigebiete Rossfeld, Hoher Götschen, Jenner und Hochschwarzeck. Ebenso besteht die Möglichkeit, in die schneesicheren Gebiete nach Lofer oder Flachau/Österreich zu fahren.

Ski, Skischuhe und Helme können gegen eine geringe Gebühr im BUCHENHAUS ausgeliehen werden. Für einen 6-tägigen Skipass entstehen Kosten von 110 EUR.

• Sport- und Wanderfreizeit in den Herbstferien vom 17.10. bis 25.10.2015

Die Kosten hierfür betragen:

bis Jahrgang 1999 250,80 EUR
ab Jahrgang 1998 260,40 EUR

Folgende Leistungen sind hierin enthalten.

- Unterkunft in Mehrbett-Zimmern mit DU/WC
- Vollverpflegung
- Hin- und Rückfahrt mit modernem Reisebus
- Betreuung während des Aufenthaltes

Für verschiedene Aktionen vor Ort entstehen zusätzliche Kosten in Höhe ca. 60 EUR. Hier ist u.a. eine 2-tägige Bergtour mit Übernachtung in einer Berghütte geplant. Weiter werden Ausflugsfahrten vor Ort vorgenommen und das Thermalbad „Watzmann Therme" besucht.

• Freizeit für Kinder mit AD(H)S-Syndrom in den Herbstferien vom
17.10. bis 25.10.2015

Die Kosten hierfür betragen.

bis Jahrgang 1999 250,80 EUR
ab Jahrgang 1998 260,40 EUR

Folgende Leistungen sind hierin enthalten:

- Unterkunft in Mehrbett-Zimmern mit DU/WC
- Vollverpflegung
- Hin- und Rückfahrt mit einem modernem Reisebus
- Betreuung während des Aufenthaltes

Zum Programm gehören neben viel Bewegung in freier Natur, Spiele und Übungen zum Erlernen der Konzentration.

 

Zuschuss

Für diese Freizeiten können Zuschüsse beantragt werden. Dies ist bei Bedarf auf der Anmeldung anzukreuzen. Zuständig für die Bearbeitung der Zuschüsse ist in der Kreisverwaltung der Fachbereich 51 Jugend und Familie.

Antragsvordrucke sind bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung erhältlich und können direkt beim Eigenbetrieb unter der Telefonnummer 05681/775-493 angefordert werden. Darüber hinaus stehen die Vordrucke im Internet unter www.freizeit-schwalm-eder.de als Download zur Verfügung.

EIGENBETRIEB
Jugend- und Freizeiteinrichtungen
des Schwalm-Eder-Kreises
-Betriebsleitung-
Parkstr. 6
34576 Homberg (Efze)
E-mail: kelm@freizeit-schwalm-eder.de
Fax 05681/77 54 94