Information der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Gilserberg

Für die Einebnung von Grabstätten, die von Angehörigen entfernt werden, ist eine schriftliche Anzeige bei der Gemeinde erforderlich. Über die ordnungsgemäße Entfernung ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Beide Vordrucke erhalten Sie im Rathaus.

Die Grabplätze sind dem umliegenden Geländeniveau anzupassen und vor wildem Bewuchs zu schützen. Sollte eine Lücke zwischen bestehenden Grabstätten entstehen, ist eine evtl. Grasnarbe abzutragen und eine spezielle Folie gegen wilden Bewuchs bis mindestens 20 cm über den Rand der Grasnarbe hinaus aufzubringen. Diese muss dann mit einem dem Friedhofsbild entsprechenden Material (vorhandenem Kies) abgedeckt werden (siehe § 31 der Friedhofsordnung der Gemeinde Gilserberg).

Auf einigen Friedhöfen der Gemeinde wurden entfernte Grabstätten nicht ordnungsgemäß hergerichtet, was ein sehr unschönes Bild zeigt (Unkrautbewuchs). Auch für die Angehörigen der Nachbargrabstätten ist dies eine unzufriedene Situation.

Wir bitten um Beachtung und entsprechende Nacharbeiten.