Soziale Wohnraumförderung

Auch im Jahr 2019 stellt das Land Hessen im Rahmen der sozialen Wohnraum- förderung für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum wieder Mittel zur Verfügung - dies teilte Landrat Winfried Becker mit.

Förderfähig sind im Rahmen dieses Programmes bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden Wohngebäuden und auf dem Wohnungsgrundstück, die dazu dienen, den vorhandenen Wohnraum behindertengerecht zu gestalten. Das Programm dient der Unterstützung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und geringen finanziellen Mitteln. Familien mit behinderten Kindern gelten als vorrangige Zielgruppe.

Da es sich um eine soziale Wohnraumförderung mit beschränktem Mittelkontingent handelt, wird eine Priorisierung aufgrund des Behinderungsgrades sowie der sozialen Dringlichkeit erfolgen.

Das Mittelkontingent steht bis 31.12.2019 zur Verfügung.

Ich würde mich freuen, wenn in zahlreichen Fällen mit dem Kostenzuschuss das tägliche Leben von Behinderten erleichtert werden könnte, betonte Landrat Winfried Becker.

Für weitere Informationen können sich Interessenten direkt an den Fachbereich Wirtschaftsförderung bei der Kreisverwaltung in 34576 Homberg (Efze), Parkstraße 6,
Tel.: 05681/775-476, wenden. Im Internet sind die Informationen unter www.wibank.de/de/Themen/bauen-wohnen zu finden.