Wiederholt kommt es zu Beschwerden von Grundstückseigentümern, dass Hunde ihren Kot auf Gehwegen, auf Rasen von Privatgrundstücken, auf öffentlichen Plätzen, besonders auch dort, wo Kinder spielen, hinterlassen.

Alle Hundehalter werden hiermit gem. § 1 der Hundeverordnung aufgefordert, ihre Hunde nicht ohne Begleitung außerhalb ihres Grundstücks frei herumlaufen zu lassen. Sie haben auch dafür zu sorgen, dass ihre Tiere keine anderen Grundstücke verschmutzen. Jeder Hundehalter soll für Notfälle entsprechende Beutel mitführen und evtl. Hinterlassenschaften einsammeln und zu Hause entsorgen.

Wir bitten um entsprechende Beachtung.

Ordnungsamt Gilserberg