Bei den Städten und Gemeinden sowie beim Schwalm-Eder-Kreis gehen derzeit verstärkt Beschwerden und Anfragen wegen der Anwesenheit von Füchsen und Waschbären in den Ortsbereichen mit der Bitte um Abhilfe ein. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass die zunehmend die Scheu verlierenden Tiere als Krankheitsüberträger und als Schädiger an Gebäuden und Grundstücken auftreten können.  

Nachdem die hessische Umweltministerin Priska Hinz eine neue Jagdverordnung erlassen hat, dürfen beide Arten ab 01. März nicht mehr bejagt werden. Die Schonzeit für Waschbären endet am 31. Juli, die für Füchse am 15. August. Auch danach dürfen diese nicht innerhalb von Ortschaften geschossen werden.  
In Ausnahmefällen ist die Erteilung einer Genehmigung zum Lebendfang für besonders geschulte Jäger durch den Landkreis möglich.  

Betroffene Bürgerinnen und Bürger wenden sich bitte an ihre Gemeinde bzw. an den zuständigen Jagdausübungsberechtigten. Ausnahmegenehmigung können bei der Unteren Jagdbehörde des Schwalm-Eder-Kreises beantragt werden. Bei Vorlage entsprechender Unterlagen wird die Genehmigung nach Aussage des Ersten Kreisbeigeordneten Jürgen Kaufmann zeitnah erteilt. 

Vizelandrat Kaufmann unterstützt auch die Forderung an Umweltministerin Hinz, die Jagdverordnung noch einmal zu ändern. „Es kann nicht sein, dass Hausbesitzer durch diese Verordnung verschärft, zusehen müssen, wie immense Schäden an ihrem Eigentum durch Waschbärenbefall entstehen oder Kinder nicht mehr draußen spielen dürfen, weil Füchse sich im Garten befinden.“, so Kaufmann. Die Jäger ruft er auf, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, die Tiere in ihren Jagdrevieren zu erlegen und so den Druck von den Siedlungsbereichen zu nehmen.  

Weiterhin weist Kaufmann darauf hin, dass aus dem gleichen Ministerium die Biodiversität als wichtiger Schwerpunkt gesetzt ist, man aber scheinbar sehenden Auges in Kauf nimmt, dass durch die rasante Ausbreitung des nicht heimischen Waschbären und seines Fressverhaltens die Artenvielfalt gefährdet wird, indem ihm z. B. immer mehr Vogelbruten zum Opfer fallen.

Um nicht noch mehr Wild in die Siedlungsbereiche zu locken, bzw. Schäden an Gebäuden (z. B. am Dämmmaterial), an Grundstücken und Gartenanlagen zu vermeiden, sollten laut Kaufmann aber von der Bevölkerung auch folgende grundlegenden Verhaltensregeln beachtet werden:

Die Tiere sollten keinesfalls gefüttert werden.  

Lebensmittelreste, wie z.B. Fleisch, Obst und Brot gehören nicht auf den Kompost.

Ferner sollte durch Schutzmaßnahmen das Eindringen in Gebäude verhindert werden. Der Aufstieg auf das Dach kann durch Manschetten oder mit Dreivierteltrichtern an Dachrinnen gesichert werden. Bäume und Sträucher müssen soweit zurückgeschnitten werden, dass ein Überspringen auf das Dach nicht möglich ist. Einstiege müssen mit solidem Baumaterial verschlossen werden. Katzenklappen sollten nachts verschlossen bleiben, bzw. der eigenen Katze mittels Chip der Zugang ermöglicht werden.

Haustiere die Kontakt mit Wildtieren haben können, sollten gegen Tollwut und Staupe geimpft werden und regelmäßig Wurmkuren machen.