Die Gutachterausschüsse für Immobilienwerte für den Bereich der Landkreise Hersfeld-Rotenburg, Schwalm-Eder, Werra-Meißner sowie den Bereich der Städte Bad Hersfeld und Eschwege haben in Ihren Bodenrichtwertsitzungen im November und Dezember 2015 sowie im Januar 2016 durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes (Bodenrichtwerte) für das Gebiet der Gemeinde Gilserberg ermittelt.
Die Bodenrichtwertermittlung bezieht sich auf den Stichtag 01.01.2016.
Gemäß § 14(6) der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs (DVO-BauGB vom 17.04.2007 i. d. derzeit gültigen Fassung) werden die ermittelten Bodenrichtwerte in der Zeit vom 04.04.2016 bis 04.05.2016 bei der Gemeindeverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten in Zimmer 16 öffentlich ausgelegt. Während dieses Zeitraumes können die Unterlagen eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 196 Abs. 3 Satz 2 des Baugesetzbuches Jedermann Auskünfte über die Bodenrichtwerte bei der Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse an folgenden Standorten verlangen kann:

Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze)
Telefon 05681 7704-2165 und -2126
E-Mail GS-GAA-AfB-HR@hvbg.hessen.de

Goldbachstraße 12a, 37269 Eschwege
Telefon 05681 7704 - 2550
E-Mail GS-GAA-AfB-HR@hvbg.hessen.de