Aus gegebenen Anlass weisen wir daraufhin, dass bei Beantragung eines neuen Bundespersonalausweises und auch eines neuen Reisepasses folgende Unterlagen vorgelegt werden müssen:

  1. Ein biometrisches Lichtbild, welches frontal und ohne Lachen aufgenommen werden muss.
    Außerdem muss auf diesem Lichtbild der Kopf entsprechend groß sein und nicht zu klein aufgenommen werden. Dieses Lichtbild muss aktuell sein und darf nicht älter sein als 1 Jahr.
    Das Lichtbild muss die Maße 35 mm x 45 mm haben.
  2. Der alte Bundespersonalausweis oder der alte Reisepass muss immer vorgelegt werden! Falls diese verloren sind, muss eine Verlustanzeige aufgenommen werden.
  3. Falls der neue Bundespersonalausweis oder Reisepass das erste amtliche Dokument ist, welches von der Gemeinde Gilserberg ausgestellt wird, so wird eine Geburtsurkunde oder Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde verlangt.

Die Bestimmungen richten sich nach dem Personalausweisgesetz, dem Passgesetz und den dazugehörigen Ausführungsverordnungen.

Das Passamt der Gemeinde Gilserberg