Verbraucherzentralen untersuchen die Aussagekraft der jährlichen Mitteilungen von Lebens- und Rentenversicherungen

Borken, 19.11.2015. In einer detaillierten Untersuchung wollen die Verbraucherzentralen im Rahmen des Bundesprojekts Marktwächter Finanzen herausfinden, wie gut oder wie schlecht Versicherungen die Verbraucher informieren. Noch bis zum 30. November 2015 sammelt die Verbraucherzentrale Hamburg sogenannte Standmitteilungen und ruft Versicherte im gesamten Bundesgebiet auf, diese einzusenden.

„Überschussbeteiligung", „Gewinnguthaben" und „Ablaufleistung" – die Begriffe sind verwirrend, der Brief der Versicherung ist mit Zahlen gespickt. Eine solche jährliche Mitteilung erhalten alle Besitzer einer Lebens- oder Rentenversicherung. Viele Versicherer bezeichnen dieses Dokument als „Standmitteilung", andere schreiben „Wertmitteilung" oder „jährliche Information". So bunt wie die Bezeichnungen, so unklar sind auch die Angaben, die es enthält. Denn gesetzlich vorgeschrieben ist nur eine Mitteilung über den Stand der Überschussbeteiligung und darüber, ob diese garantiert ist – mehr nicht.

Entsprechend schwer fällt es Verbrauchern, anhand der jährlichen Mitteilung zu entscheiden, ob sie die Versicherung behalten oder kündigen sollten. Viele Versicherte wenden sich deshalb hilfesuchend an die Verbraucherzentralen. Innerhalb des neu eingerichteten Bundesprojekts Marktwächter Finanzen nimmt die Verbraucherzentrale Hamburg die Standmitteilungen deshalb nun genauer unter die Lupe.

Mit Kopien ihrer Dokumente können Versicherte einen Beitrag für mehr Transparenz leisten. Noch bis Ende November sammelt die Verbraucherzentrale Hamburg Kopien von Versicherungsscheinen sowie die dazugehörigen Standmitteilungen aus den Jahren 2007 bis 2014. Alle weiteren Informationen finden sich unter www.verbraucher.de/standmitteilung.

Über den Marktwächter Finanzen:
Der Marktwächter Finanzen ist ein Frühwarnsystem, mit dem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen den Finanzmarkt aus Perspektive der Verbraucher beobachten und analysieren. Grundlage für diese Arbeit sind Verbraucherbeschwerden und empirische Untersuchungen. Mit seinen Erkenntnissen können auch Aufsichtsbehörden wie zum Beispiel die BaFin unterstützt werden. Im Rahmen des Marktwächters Finanzen beobachten und analysieren Schwerpunkt-Verbraucherzentralen ausgewählte Handlungsfelder mit folgenden Zuständigkeiten: Baden-Württemberg (Geldanlage/Altersvorsorge), Bremen (Immobilienfinanzierung), Hamburg (Versicherungen), Hessen (Grauer Kapitalmarkt) sowie Sachsen (Bank-dienstleistungen/Konsumentenkredite).

Ergänzende Informationen für Verbraucher:

  • Die Verbraucherzentrale Hessen, Beratungsstelle Borken bietet persönliche Beratungen zu Versicherungen an. Eine Terminvereinbarung unter 05682-730230 ist erforderlich.
  • Hessenweites Servicetelefon (069) 97 20 10 – 900. Informationen über alle Beratungs- und Seminarangebote sowie die Öffnungszeiten der Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen; teilweise auch Terminvereinbarung möglich. Keine Beratung!