Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung

Der bei den Kommunalwahlen in den Ortsbeirat Itzenhain der Gemeinde Gilserberg gewählte Abgeordnete über den Wahlvorschlag:

Nr. 1 - Freie Wählergemeinschaft Itzenhain, FWG lfd. Nr.7, Herr Steffen Schmitt hat mit Schreiben vom 25.09.2022 auf sein Mandat verzichtet.

Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.

Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in den Ortsbeirat der Gemeinde Gilserberg nachrückt:
Nr. 1 – Freie Wählergemeinschaft Itzenhain, FWG lfd. Nr. 6, Frau Jutta Daum, 37 Stimmen.


Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist beim Wahlleiter Horst Dippel, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.


Gilserberg, 07.10.2022
Der Wahlleiter der
Gemeinde Gilserberg
Wahlamt
Bahnhofstr. 40
34630 Gilserberg