Der Seniorenbeirat erfüllt mit seinen vielfältigen Aktivitäten eine sehr wichtige Aufgabe für das Gemeinwohl bzw. die Belange unserer älteren BürgerInnen.

Für die Neuwahl des Seniorenbeirats der Gemeinde Gilserberg bitten wir um Ihre Vorschläge von geeigneten Personen.

Grundlage für die formellen und inhaltlichen Regelungen der Belange des Seniorenbeirates ist die „Geschäftsordnung des Seniorenbeirates der Gemeinde Gilserberg“(GOSenBR).

Danach ist der Seniorenbeirat die parteipolitisch neutrale und konfessionell ungebundene Interessenvertretung der SeniorInnen der Gemeinde Gilserberg. Die Mitglieder des Seniorenbeirats sind ehrenamtlich tätig (§ 1 Abs. 1 GOSenBR).

Die Mitglieder des Seniorenbeirates sollen auf Vorschlag der Seniorinnen und Senioren der Gemeinde Gilserberg, der Seniorengruppen und der Kirchengemeinden in jeweiliger Zusammenarbeit mit den Ortsbeiräten benannt werden (§ 2 Abs. 2 GOSenBR). Die Mitglieder des Seniorenbeirats werden für die Dauer der Wahlzeit der Gemeindevertretung durch die Gemeindevertretung bestätigt (§ 2 Abs. 5 V GOSenBR).

Gemäß § 2 Abs. 1 besteht der Seniorenbeirat aus höchstens 12 Mitgliedern, einem Mitglied je Ortsteil, 2 Mitgliedern aus der Kerngemeinde Gilserberg. Der Seniorenbeirat soll paritätisch mit Frauen und Männern besetzt sein.

Die Bedingungen für eine Mitgliedschaft und damit Mitwirkung im Seniorenbeirat lauten wie folgt:

Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und mit Erstwohnsitz in der Gemeinde Gilserberg gemeldet sowie mindestens 1 Jahr in der Gemeinde wohnhaft sind (§ 1 Abs. 2 sowie § 2 Abs. 1 GOSenBR).

Falls Sie Interesse haben an dieser wichtigen ehrenamtlichen Tätigkeit mitzuwirken und die vorgenannten Bedingungen erfüllen, wenden Sie sich bitte an Ihren Ortsbeirat.

Wir freuen uns auf Ihre Mitwirkung und bedanken uns im Voraus für Ihr Engagement!!

Gemeinde Gilserberg

Gemeindevertretung

Wolfgang Urbanek

Vorsitzender