Zu obiger Sitzung lade ich gem. § 81 und 82 der Hessischen Gemeindeordnung in der jetzt gültigen Fassung und gem. § 3 Absatz 1 der Geschäftsordnung ein.

Die Sitzung ist öffentlich. Gäste sind willkommen.


Lothar Dietrich, Ortsvorsteher