Bauleitplanungen der Gemeinde Gilserberg
14. Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Gilserberg, OT Sachsenhausen
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gilserberg hat in ihrer Sitzung am 28.08.2007
beschlossen, die o. a. Bauleitplanung öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich der Änderungen ist in der beiliegenden Übersichtskarte dar-gestellt.

4.1    Abrundung/ Erweiterung der Ortslage im Nordwesten des Dorfs
Das über einem rechtskräftigen Bebauungsplan entwickelte Neubaugebiet am nordwestlichen Ortsrand (Gebiet um die Straße „Zum Kuckuckswald“ - in der Plan-zeichnung unter Nr. 4.1 dargestellt)- soll eigenbedarfsorientiert unter der Beachtung vorhandener Erschließungsanlagen in nördliche bis nordwestliche Richtung abge-rundet und geringfügig erweitert werden.

4.2    Anpassung des Flächennutzungsplans an den aktuellen Baubestand
Im Bereich der parallel zur L 3155 entstandenen Neubauflächen nordöstlich des Ortszentrums wurden Bauplätze entwickelt, die im ursprünglichen Flächennut-zungsplan nicht enthalten sind (Gebiet der Waldackerstraße / Neue Straße).
Mit dem Änderungspunkt 4.2 soll deshalb der FNP dieser Bestandsbebauung ent-sprechend angepasst werden. Gleichzeitig werden in dem Bereich Grünflächen ausgewiesen, die im wirksamen FNP noch als Bauflächen dargestellt, aus topogra-fischen Gründen aber nicht bebaubar sind.
Ziel der Planaufstellung ist die Anpassung der veränderten Ortslage an den Flä-chennutzungsplan (Aktualisierung des Baubestands) und die Schaffung bauleit-planerischer Voraussetzung für weitere Entwicklungen des Ortsteils.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit)  liegt der Entwurf der Flä-chennutzungsplanänderung einschließlich Begründung, zu jedermanns Einsicht in der in der Zeit vom

             Montag, den 28.07.2014 bis einschließlich Montag, den11.08.2014

im Rathaus der Gemeinde Gilserberg, 34630 Gilserberg, Bahnhofstraße 40,
Zimmer 16, während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung öffentlich aus.
Wir weisen darauf hin, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen unbe-rücksichtigt bleiben können.

Gem. § 4 b BauGB ist die Durchführung der Verfahrensschritte dieses Bauleitver-fahrens einem Dritten übertragen worden.

Gilserberg, 25. Juli 2014                                                    

Rainer Barth
Bürgermeister