Der Schwalm-Eder-Kreis ist verpflichtet weitere kontaktbeschränkende Maßnahmen zu erlassen

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Seit Samstag, den 24. Oktober 2020, beträgt der Inzidenzwert im Schwalm-Eder-Kreis 51,67. Damit muss der Landkreis aufgrund des verpflichtenden Eskalationskonzeptes des Landes Hessen weitergehende kontaktbeschränkende Maßnahmen erlassen. Die neuen Regeln gelten ab Sonntag 25. Oktober 2020, 00:00 Uhr.

Pressemeldung v. 24.10.2020 (PDF)