Hochlandschule Gilserberg

Kontakt:

Bahnhofstraße 40 A
34630 Gilserberg

Telefon: 06696 346
Fax: 06696 91 90 28
E-Mail: gs-hochland@gilserberg.schule.hessen.de

www.hochlandschule-gilserberg.de

Liebe Eltern der Schulkinder,
liebe Eltern der Schulanfänger/-innen zum Schuljahr 2019/20,

um Ihnen einen Platz in der Schulkindbetreuung für das Schuljahr 2019/20 zusagen zu können, muss eine Anmeldung bis spätestens Freitag, den 28.06.2019 um 11.00 Uhr im Schulsekretariat vorliegen. Gleichzeitig können Sie Ihr Kind für das Ganztagsangebot der Hochlandschule anmelden – hierfür können wir allen angemeldeten Kindern einen Platz zusagen.

Das Einschulungsverfahren umfasst den Zeitraum von März/April des Jahres vor der Einschulung bis zum Schuljahresbeginn am 1. August 2020.

Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2020 das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht am 1. August 2020.

Diese Kinder sind in dem Jahr, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht, zum Schulbesuch anzumelden, dabei sind die deutschen Sprachkenntnisse festzustellen.

Vom 19. bis 23. November führte Christian Hauser das Projekt „Schlagfertig“ altersgerecht mit den Schülerinnen und Schüler der Hochlandschule durch. Dabei ging es insbesondere darum, das Durchsetzungsvermögen zu trainieren, das Selbstvertrauen zu stärken und ein sicheres Auftreten zu üben. Ausgehend von Situationen, die die Kinder im Alltag, in den Klassenzimmern, auf dem Schulhof oder zuhause erleben, erarbeitete Herr Hauser gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern gewaltfreie Lösungen. „Stopp! Hör auf mich festzuhalten!“, ruft ein Schüler der 3. Klasse deutlich und laut. „Es ist wichtig, das Verhalten zu benennen, was Schüler A bei Schüler B unterlassen soll.“, so Christian Hauser. „Dabei selbstsicher und stark aufzutreten, sei unheimlich wichtig“, erklärt Hauser weiter. Die Hand als Stoppzeichen nach vorne gestreckt unterstützt das sichere Auftreten. In einfachen Übungen trainieren die Kinder diese verbale Abwehr.

Das Einschulungsverfahren umfasst den Zeitraum von März/April des Jahres vor der Einschulung bis zum Schuljahresbeginn am 1. August 2019.

Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2019 das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht am 1. August 2019.

Diese Kinder sind in dem Jahr, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht, zum Schulbesuch anzumelden, dabei sind die deutschen Sprachkenntnisse festzustellen.