In den letzten Jahren kam es vermehrt zu Vorfällen auf deutschen Autobahnen, bei denen Autofahrende die vorgeschriebene Rettungsgasse nicht bilden und die Arbeit der Rettungskräfte dadurch massiv erschwerten. Das Bundesverkehrsministerium reagierte darauf mit einer Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und schärferen Sanktionen.
Ab Ende 2016 ist die vereinfachte Regelung in Kraft.

Es heißt nun, dass Autofahrende eine Gasse bilden müssen, „sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden“. Zudem wurde präzisiert, dass die Rettungsgasse zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrsteifen für eine Richtung zu bilden ist.

Nach einem schweren Reisebusunfall auf der A9 mit 18 Todesopfern, bei dem die Ankunft der Rettungskräfte stark behindert wurde, wurden Rettungsgassen im letzten Jahr erneut zum Thema.
Als Reaktion auf diesen und andere Fälle verabschiedete die Bundesregierung eine neue Verordnung.
Seit Oktober 2017 gelten folgende Sanktionen:

  • Nichtbilden einer Rettungsgasse: 200,00 Euro
  • Behinderung eines Rettungsfahrzeug / Gefährdung / Sachbeschädigung 240,00 bis 320,00 Euro zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
  • Missachtung von Blaulicht und Martinshorn:
    208,00 bis 320,00 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot

Deutsche Verkehrswacht Schwalm Eder Kreis e.V.
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