Verbraucherzentralen starten bundesweite Umfrage zum Gewährleistungsrecht

Borken, 06.06.2017 Geht die Waschmaschine nach etwas mehr als zwei Jahren kaputt, haben Verbraucher gegenüber Händlern keine Ansprüche. Das Gesetz sieht nur eine Gewährleistung von zwei Jahren vor. Das ist ein Problem, insbesondere bei Produkten mit einer deutlich längeren Lebensdauer. Doch auch wenn Verbraucher fristgerecht reklamieren, stoßen sie auf Hindernisse. Mit einer bundesweiten Umfrage wollen die Verbraucherzentralen erfahren, welche Probleme, Vorstellungen und Erwartungen Verbraucher rund um das Thema Gewährleistung haben.

Geht ein Produkt kaputt oder hat es einen Mangel, haben Verbraucher zwei Jahre nach dem Kauf ein Recht auf Gewährleistung. Doch was tun, wenn die Waschmaschine nach fünf Jahren den Geist aufgibt? Für Verbraucher ist das ärgerlich: Sie müssen das Gerät meist auf eigene Kosten reparieren lassen oder austauschen. „Gerade bei Produkten, die eine Lebensdauer von zehn oder mehr Jahren haben, ist es oft nicht nachvollziehbar, dass die Gewährleistung bereits nach zwei Jahren endet“, sagt Peter Lassek, Referent für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hessen. Ein weiteres Problem sind Händler, die versuchen, die Gewährleistungsrechte der Kunden zu umgehen. „Händler sind die ersten Ansprechpartner für Reklamationen“, erläutert Lassek. „Immer wieder kommt es aber vor, dass Händler Kunden an den Hersteller verweisen oder innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf behaupten, Verbraucher hätten kein Recht auf Gewährleistung, weil sie das Produkt selbst beschädigt hätten.“ Tatsächlich aber muss der Händler beweisen, dass der Schaden wirklich vom Verbraucher verursacht wurde und nicht schon beim Kauf vorlag.

Mit ihrer Umfrage wollen die Verbraucherzentralen erfassen, welche Probleme bei der Reklamation defekter Geräte auftauchen. Die Umfrage läuft von 1. Juni bis 31. August 2017. Sie ist unter www.verbraucher.de/gewaehrleistung-garantie-umfrage abrufbar.

Die Umfrage findet im Rahmen des vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) geförderten Projektes „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ statt.

Ergänzende Informationen für Verbraucher:

  • Persönliche Beratung zu Verbraucherrecht bietet die Verbraucherzentrale Hessen in der Beratungsstelle Borken an.
  • Telefonische Beratung der Verbraucherzentrale Hessen zu Verbraucherrecht montags bis donnerstags von 10 bis 18 Uhr unter 0900 1 972010. 1,75 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz; Mobilfunkpreise können abweichen.
  • Hessenweites Servicetelefon (069) 972010-900. Informationen über das Beratungs- und Seminarangebote sowie die Öffnungszeiten der Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen; Terminvereinbarung möglich. Keine Beratung!

Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen: Borken, Bahnhofstraße 36 b · Kassel/Nordhessen, Rainer-Dierichs-Platz 1 (Kulturbahnhof) · Gießen, Südanlage 4 · Fulda, Karlstraße 2 · Frankfurt/Rhein-Main, Große Friedberger Straße 13-17 (Nähe Konstablerwache) · Darmstadt, Luisenplatz 6 (Carreegalerie) ·  Rüsselsheim/Groß Gerau, Marktstr. 29  · Wiesbaden, Bahnhofstraße 36