Verbraucherzentrale Hessen gibt Tipps zur Eindämmung der Werbeflut

Borken, 08.05.2017 Täglich flattern Verbrauchern unerwünschte Werbesendungen aus dem Briefkasten entgegen. Gerade in der Urlaubszeit ist dies besonders ärgerlich. Ein „Bitte keine Werbung“-Aufkleber schützt zwar vor Prospekten und Co., adressierte Werbung werden Bewohner jedoch nur los, wenn sie den Absender – am besten schriftlich – direkt kontaktieren.

„Ein Aufkleber mit dem Hinweis ‚Bitte keine Werbung‘ schützt allenfalls vor unadressierten Flyern und anderen Werbesendungen“, so Peter Lassek, Referent für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Diese dürfen dann weder vom Postboten noch von einem beauftragten Unternehmen eingeworfen werden. Bei kostenlosen Anzeigenblätter, die auch einen redaktionellen Teil enthalten, reicht der Aufkleber ‚Bitte keine Werbung‘ nicht aus“, so Lassek weiter. Diese Blätter dürfen trotzdem eingeworfen werden. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits vor einigen Jahren entschieden (Beschluss vom 16. Mai 2012 (Az.: I ZR 158/11). Verbraucher, die auch von kostenlosen Anzeigenblättern verschont bleiben möchten, sollten daher am Briefkasten einen besonderen Hinweis anbringen, dass sie auch keine Anzeigenblätter wünschen oder den Herausgeber in einem Schreiben darüber informieren.

Werbesendungen mit Adresse muss der Postbote hingegen zustellen – auch wenn ein Aufkleber angebracht ist. Will der Bewohner auch die adressierte Reklame nicht bekommen, sollte er in jedem Fall schriftlich Kontakt zum Absender aufnehmen. Ob er die Firma per Brief oder E-Mail anschreibt, ist im Grunde egal.

Auch teiladressierte Werbesendungen, das heißt, solche, die beispielsweise „An alle Bewohner des Hauses/Straße/Hausnummer“ gerichtet sind, dürfen nicht an Menschen zugestellt werden, die das ausdrücklich nicht wünschen. Hat sich ein Empfänger schon einmal schriftlich gegen Werbung eines Unternehmens ausgesprochen, ist nicht einmal der Aufkleber „Bitte keine Werbung“ notwendig. Das Unternehmen muss dann selbst dafür sorgen, dass keine weitere Werbung zugestellt wird.

Für Werbezettel, die in Tageszeitungen oder Wochenblättern eingelegt sind, gilt der Aufkleber „Keine Werbung einwerfen“ nicht. Sie sind Bestandteil dieser Zeitungen und können nicht separat zurückgewiesen werden. Die einzige Möglichkeit ist dann, die Zeitung abzubestellen.

Den Aufkleber „Keine Werbung“ für den Briefkasten erhalten Sie kostenlos bei einem Besuch in der Beratungsstelle Borken der Verbraucherzentrale Hessen, Bahnhofstraße 36b, Mo und Fr von 8 bis 13 Uhr und Di von 14 bis 18 Uhr.

Ergänzende Informationen für Verbraucher:

  • Persönliche Beratung zu Verbraucherrecht in der Beratungsstelle Borken der Verbraucherzentrale Hessen. Eine Terminvereinbarung unter 05682-730230 ist empfehlenswert.
  • Hessenweites Servicetelefon (069) 972010 900. Informationen über die Beratungs- und Seminarangebote sowie die Öffnungszeiten der Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen; Terminvereinbarung möglich. Keine Beratung!

Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen:
Borken, Bahnhofstraße 36 b
Kassel/Nordhessen, Rainer-Dierichs-Platz 1 (Kulturbahnhof)
Gießen, Südanlage 4
Fulda, Karlstraße 2
Frankfurt/Rhein-Main, Große Friedberger Straße 13-17 (Nähe Konstablerwache)
Darmstadt, Luisenplatz 6 (Carreegalerie)
Rüsselsheim/Groß Gerau, Marktstr. 29
Wiesbaden, Bahnhofstraße 36