Verbraucherzentrale Hessen: Top-Geräte tragen die Note „A"

Borken, 28.08.2014. Den Stromverbrauch elektrischer Geräte europaweit zu senken – dieses Ziel haben die europäische Ökodesign-Richtlinie und die Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie. Detailliert werden darin Mindestanforderungen für die Energieeffizienz und Kennzeichnungspflichten für Elektrogeräte festgelegt. Aufschluss darüber gibt seit 2011 das neue EU-Energielabel. Ab 1. September ist es auch für Staubsauger verpflichtend.

Wer beim Geräteneukauf auf den Energieverbrauch achten möchte, findet die notwendigen Informationen auf dem mehrfarbigen EU-Energieverbrauchslabel. Dr. Elisabeth Benecke, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Hessen, erklärt die Angaben: „Jedes Gerät wird einer Energieeffizienzklasse zugeordnet. Die Bezeichnung der Klassen kann sich je nach Gerätetyp unterscheiden: Mal steht A+++ für das sparsamste Gerät, mal ein einfaches A." Bei den Staubsaugern erhalten die sparsamsten Geräte zunächst die Note A, Schritt für Schritt kommen bis zum Jahr 2017 weitere Effizienzklassen bis hin zu A+++ hinzu. Dann werden auch die Klassen auf dem Label entsprechend angepasst. Unabhängig von der Bezeichnung gilt jedoch immer: Je weiter das Gerät im grünen Bereich der Skala liegt, desto besser.

Elisabeth Benecke rät außerdem: „Am besten vergleichen Sie neben der Effizienzklasse auch den jährlichen Verbrauch, der ebenfalls auf dem Label angegeben ist." Gemäß der Ökodesign-Richtlinie dürfen neue Geräte nur noch maximal 62 kWh pro Jahr verbrauchen, bei einer maximalen Leistung von 1.600 Watt, wobei ein Staubsauger der Klasse A etwa 50 Prozent weniger Strom verbraucht als ein F-Gerät.

Zusätzlich zu den Effizienzangaben enthält das Label Daten zu Reinigungsleistung, Geräuschentwicklung und Staubemission des entsprechenden Geräts.

Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie in privaten Haushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei).

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags.

Ergänzende Informationen für Verbraucher:

  • Energie-Einsparberatung in allen Beratungsstellen und über 40 Energiestützpunkten: Termine und Informationen über den nächstgelegenen Energieberatungsstützpunkt am hessenweiten Servicetelefon oder über das Internet: www.verbraucher.de und www.verbraucherzentrale-energieberatung.de
  • Die Energie-Checks für Mieter, Eigentümer und Besitzer von Brennwert-Heizungen bieten einen fundierten Überblick über den eigenen Energieverbrauch und mögliche Sparpotenziale. Nach telefonischer Terminvereinbarung unter 0800 - 809 802 400 (kostenfrei) finden ein bis zwei Vor-Ort-Termine statt. Je nach Check belaufen sich die Kosten auf 10 bis maximal 45 Euro.
  • Energieberatung – telefonisch und online: Mieter und private Hauseigentümer haben die Möglichkeit, über die bundesweit geschaltete Rufnummer 0800 – 809 802 400 (kostenfrei) direkt den Draht zur anbieterunabhängigen Energieberatung zu nutzen: montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr.
    Ebenfalls kostenlos ist die schriftliche Kurzberatung durch Einloggen unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Nach Erhalt einer Bestätigungsmail wird der Zugang zum Online-Beratungsdialog freigeschaltet.
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