Bezüglich der Zuständigkeiten für das Bergen und Weiterleiten im Schwalm-Eder-Kreis aufgefundener verendeter Vögel bitten wir um Beachtung der folgenden Hinweise:

  • Außerhalb der Bürozeiten und an Wochenenden ist der Notdienst des Fachbereichs 53 über die Zentrale Leitstelle des Schwalm-Eder-Kreises unter der Rufnummer 05681 – 19222 zu erreichen. Die Mitarbeiter der Leitstelle nehmen die Meldungen entgegen und veranlassen einen Rückruf des diensthabenden Amtstierarztes oder Tiergesundheitsaufsehers.
  • In jedem Fall wichtig für die Meldung: Möglichst detaillierte Beschreibung des Fundortes!
  • Die Vogelkadaver sollten unter keinen Umständen selbst geborgen werden! Auch wenn bei dem aktuell auftretenden Vogelgrippe-Erreger bislang nicht von einer Ansteckungsgefahr für Menschen ausgegangen wird, kann der Fundort und die Auffindesituation unseren Mitarbeitern wichtige Hinweise liefern.

Für weitergehende Informationen stehen wir Ihnen natürlich auch hier unter 06696 – 961921 zur Verfügung.

Das Ordnungsamt der Gemeinde Gilserberg