Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild und tragen zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei. Leider können durch Anpflanzungen aber auch Gefahrensituationen hervorgerufen werden.

Besonders gefährdet sind Kinder, die nach der Straßenverkehrsordnung bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen. Werden sie durch überhängende Äste, in den Gehweg ragende Hecken usw. zum Ausweichen - im Notfall sogar auf die Straße - verleitet, besteht erhöhte Unfallgefahr.

Beachten Sie auch das sogenannte "Lichtraumprofil", das von allen Grundstückseigentümern einzuhalten ist, deren Grundstücke an öffentlichen Straßen sowie Geh- und Radwege angrenzen.

Deshalb:

  • Anpflanzungen (Hecken, Sträucher usw.) dürfen nicht über die Grundstücksgrenze auf Gehweg oder Straße hinausragen – schneiden Sie diese bitte bis auf die Grenze zurück!
  • Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume in Bereichen von Straßeneinmündungen und Kreuzungen so weit zurück, dasss
    a) Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen ausgeschlossen sind,
    b) Straßenlampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen können und
    c) alle Schilder mühelos zu lesen sind.

Gerade jetzt im Herbst kann es zu Stürmen kommen und abstürzende Äste stellen eine erhebliche Gefahr da. Achten Sie auch bitte darauf, dass herabgefallenes Obst und viele Blätter von den Bäumen nicht auf dem Gehweg liegenbleiben; die Gefahr, dass jemand ausrutscht ist sehr groß.

Nehmen Sie auf Ihre Mitmenschen Rücksicht und beachten Sie diese Hinweise. Als Verkehrsteilnehmer erwarten auch Sie, dass andere Grundstückseigentümer bzw. -besitzer alles unternehmen, um sich selbst und ihre Angehörigen vor Gefahren zu schützen. Legen Sie diesen Maßstab auch an Ihr eigenes Verhalten an. Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückseigentümer verkehrssicherungspflichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadenersatzansprüchen konfrontiert werden können.

Ihr Ordnungsamt