Feststellung des Ausscheidens eines Mitgliedes aus dem Ortsbeirat des OT. Appenhain und Nichtbestehens der Einrichtung Ortsbeirat für den OT. Appenhain für die Dauer der nachfolgenden Wahlzeit

Herr Klaus Trümner, Dorfstr. 8, 34630 Gilserberg, OT. Appenhain der anlässlich der Ortsbeiratswahl am 06.03.2016 in den Ortsbeirat Appenhain und in dessen konstituierender Sitzung vom 13.04.2016 zum Schriftführer gewählt wurde, hat sich rückwirkend zum 14.07.2017 mit Hauptwohnung aus Gilserberg abgemeldet.

Ein Ortsbeirat besteht aus mindestens 3 Mitgliedern (§ 82 HGO).
Durch das Ausscheiden von Herrn Trümner ist die Mindestanzahl der Mitglieder eines Ortsbeirats nicht mehr gegeben.

Gem. § 34 Abs. 3 KWG wird festgestellt, dass dadurch die Einrichtung „Ortsbeirat“ im OT. Appenhain entfällt.

Im Wahlvorschlag der „Freien Wählergemeinschaft Appenhain – FWG“ sind keine weiteren Bewerber angegeben, die als Nachrücker benannt werden können.

Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel der §§ 25 – 27 KWG in der jeweils
gültigen Fassung gegeben.

34630 Gilserberg, den 15.09.2017
Daum, Gemeindewahlleiterin