Der Wahlausschuss hat in seiner zweiten Sitzung am 11.03.2016 das Ergebnis der Gemeindewahl wie folgt festgestellt:

Zur Gemeindewahl waren 2.525 Personen wahlberechtigt, davon haben 1.676 Personen gewählt.

Die Wahlbeteiligung betrug 66,38 Prozent.

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pdfSitzzuteilung Gemeindewahl Gilserberg 20161.13 MB

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben.

Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

34630 Gilserberg, den 01.04.2016

Daum,

Gemeindewahlleiterin